Wissenswertes

Torprüfungen mit integrierter Kraftmessung nach ASR A1.7

 

1. Einleitung

Torsysteme dürfen die gesetzlich festgelegte maximale Schließkraft nicht überschreiten, um Verletzungen zu vermeiden. Regelmäßige Messungen gewährleisten die Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Systeme. Die Schließkraftmessung ist seit Inkrafttreten der ASR A1.7 vorgeschrieben (Beschluss der DGUV, 05.04.2011, bestätigt am 14.03.2013).

 

2. Messverfahren

2.1 Vorbereitung

  • Prüfung der Rahmenbedingungen:

    • Öffnet das Tor vertikal oder horizontal?

    • Ist eine Lichtschranke vorhanden und in den Messbereich ragend? Falls ja, muss sie überbrückt werden (außer bei durchgehenden Lichtgittern der Kategorie E).

2.2 Messdurchführung

  • Die Schließkante muss sauber auf dem Messgerät aufliegen. Bei schiefen Ebenen kann ein Holzkeil zur Stabilisierung dienen.

  • Messpunkte laut ASR A1.7:

    • 20 cm von der rechten Außenkante

    • 20 cm von der linken Außenkante

    • Mitte des Tores

  • Pro Messpunkt werden drei Messungen durchgeführt.

  • Die richtige Messhöhe (300 mm) wird durch das mitgelieferte Standbein sichergestellt.

2.3 Auswertung

  • Der Mittelwert der Messungen wird dokumentiert.

  • Maximal erlaubte Schließkraft: 400 Newton.

  • Das Tor muss innerhalb von 0,75 Sekunden reversieren.

  • Überschreitungen werden durch das Messgerät signalisiert.

3. Maßnahmen bei Abweichungen

  • Bis 550 Newton: Nachjustierung der Federn oder anderer Parameter.

  • 600 bis 1.000 Newton: Austausch der Kontaktleiste mit stärkerem Gummi.

  • Über 1.000 Newton: In der Regel muss das Tor ersetzt werden.

4. Besonderheiten bei Hofschiebetoren

  • Messpunkte variieren je nach Modell, Torhöhe und Schienensystem.

  • Fachpublikationen wie "Check-Up für Tore" des Bundesverbands Tore (BVT) bieten weiterführende Informationen.

5. Rechtliche Absicherung

  • Die korrekte Durchführung der Messung und Dokumentation ist entscheidend.

  • Ein ordnungsgemäßer Prüfbericht dient als Nachweis bei rechtlichen Streitfällen.

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