Feststellanlagen halten Brand- und Rauchschutztüren im Alltag offen und sorgen für barrierefreie Nutzung. Im Brandfall müssen sie jedoch zuverlässig
auslösen und die Tür selbstständig schließen.
Die Clason UG übernimmt die fachgerechte Prüfung, Wartung und Instandsetzung von Feststellanlagen
– normgerecht, dokumentiert und rechtssicher.
📍 Einsatzgebiet: Rhein-Kreis Neuss (alle Städte), Düsseldorf & Umgebung
Betreiber von Gebäuden und Arbeitsstätten sind verpflichtet, Feststellanlagen regelmäßig prüfen und instand halten zu lassen. Diese Pflicht ergibt sich unter anderem aus:
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
→ § 3 Abs. 1 (Bereitstellung und Instandhaltung sicherer Arbeitsstätten)
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
→ § 14 (Prüfung von Arbeitsmitteln)
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A1.7)
→ Türen und Tore
DIN 14677
→ Instandhaltung von Feststellanlagen an Brand- und Rauchschutztüren
DIN-Normen & Herstellerangaben
Eine fehlende oder mangelhafte Prüfung kann im Schadensfall zu erheblichen Haftungs- und Versicherungsrisiken führen.
Wir übernehmen alle notwendigen Maßnahmen für einen sicheren Betrieb Ihrer Feststellanlagen:
Sachkundige Sicht- und Funktionsprüfung
Kontrolle von Rauchmeldern, Haltemagneten, Auslöseeinrichtungen und Energieversorgung
Prüfung des Auslöseverhaltens im Brandfall
Wartung und Justierung nach Herstellerangaben
Fachgerechte Instandsetzung festgestellter Mängel
Digitale Prüf- und Wartungsprotokolle
Kennzeichnung der geprüften Anlage
Empfehlung sinnvoller Prüf- und Wartungsintervalle
Alle Leistungen werden nach DIN 14677, ASR A1.7 und BetrSichV § 14 durchgeführt und nachvollziehbar dokumentiert.
Funktion der Haltemagnete
Auslösung durch Rauchmelder
Zustand und Funktion der elektrischen Versorgung
Schließverhalten der Tür im Auslösefall
Befestigung und Leitungsführung
Einhaltung der technischen und normativen Vorgaben
Regelmäßige Prüfungen gewährleisten, dass die Feststellanlage im Alltag zuverlässig arbeitet und im Ernstfall keine Gefahr für Personen darstellt.
Feststellanlagen müssen mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person geprüft und
gewartet werden.
Zusätzliche Prüfungen können erforderlich sein:
nach baulichen Veränderungen
nach Störungen oder Ausfällen
nach längeren Stillstandzeiten
Metallbau-Meisterbetrieb
TÜV-zertifizierte Prüfungen
Norm- und rechtskonforme Ausführung
Digitale, revisionssichere Dokumentation
Persönlicher Ansprechpartner
Schneller Service im Rhein-Kreis Neuss & Düsseldorf
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